Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,24774
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst c SGB VII; § ... 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII; § 28 Abs. 1 SGB VII; § 30 SGB VII; § 31 Abs. 1 SGB VII; § 33 Abs. 1 SGB VII; § 114 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII; § 102 Abs 1 SGB X; § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X; Art. 3 Abs. 1 GG; § 105 Abs. 1 SGB X; § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c) SGB VII; § 8 Abs. 1 SGB VII
    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz eines Studierenden beim Aufwärmen für ein Campusliga-Spiel ; Erstattungsbegehren des Sozialversicherungsträgers bzgl. Behandlungskosten und anderen Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalles; Erstreckung der gesetzlichen Aufgaben über ...

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    SGB VII: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem Fußballspiel von Studenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz eines Studierenden beim Aufwärmen für ein Campusliga-Spiel ; Erstattungsbegehren des Sozialversicherungsträgers bzgl. Behandlungskosten und anderen Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalles; Erstreckung der gesetzlichen Aufgaben über ...

  • kanzlei-kotz.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei allgemeinem Hochschulsport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim allgemeinen Hochschulsport, hier: Teilnahme an der Fußballspielrunde "Campusliga" des Zentrums für Hochschulsport in Hannover; Keine Bindungswirkung des Ablehnungsbescheids der Berufsgenossenschaft im ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim allgemeinen Hochschulsport, hier: Teilnahme an der Fußballspielrunde "Campusliga" des Zentrums für Hochschulsport in Hannover

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Student verletzt sich beim Fußball - Studierende sind bei einem von der Hochschule organisierten Fußballturnier gesetzlich unfallversichert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    SGB VII - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem Fußballspiel von Studenten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Hochschulsport: Gesetzliche Unfallversicherung greift

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Student ist beim Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga gesetzlich unfallversichert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Studenten kicken mit Versicherungsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Student genießt bei Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Wettkampfcharakter steht Versicherungsschutz nicht entgegen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Denn ein solches Ereignis ist auch dann anzunehmen, wenn zwar (nur) gewöhnliche körpereigene Bewegungen ohne Fremdeinwirkung vorgelegen haben, diese aber unphysiologisch gewesen sind, wie dies beim Umknicken der Fall ist ( Krasney in: SGB VII-Komm, Stand: Juni 2016, § 8 Rn 10 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Schon im Hinblick auf den Betriebssport hat das BSG entschieden, dass der Wettkampfcharakter bei Sportarten, die - wie Fußball - von vornherein auf Wettkampf angelegt sind, nicht allein deshalb vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, weil auch diese dem Zweck des Ausgleichssport dienen können ( Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 R - juris).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Dies erfordert nach der Rechtsprechung des BSG ( SozR 3-2200 § 539 Nr. 49 ) grundsätzlich, dass ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Verrichtung zur Schule oder Hochschule steht, der verlassen wird, wenn eine Einwirkung auf die Verrichtung durch Aufsichtsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet ist (im Folgenden: a).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Hierauf kommt es an, weil der Versicherungsschutz während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen zur Abgrenzung vom eigenwirtschaftlichen Bereich des Studierenden auf Tätigkeiten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule beschränkt ist, während außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule in der Regel kein Versicherungsschutz besteht, und zwar auch bei Verrichtungen, die wesentlich durch den Hochschulbesuch bedingt sind ( BSG SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 2200 § 548 Nr. 55; SozR 3.2200 § 539 Nr. 22) .
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6313
LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers "nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften" vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht (vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des "zweitangegangenen Trägers", die einen endgültigen Rechtsgrund für das "Behaltendürfen" der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m. w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h., dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m. w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Kommen bei Vorliegen der in §§ 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2, 35 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX und § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Fassung geregelten Voraussetzungen verschiedene Maßnahmen in Betracht, hat der Rehabilitationsträger grundsätzlich ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2019 - L 4 KR 20/19
    Die Gesamtheit aller vorgenannten Voraussetzungen kann dabei allein anhand der konkreten Diagnosen und Ziele geprüft werden, die dem Reha-Antrag zugrunde liegen (zu den sog. Reha-Diagnosen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Oktober 2009 - L 1 KR 226/08 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2009 - L 13 R 56/08 -, juris für den Bereich des SGB VI; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 17 U 367/16 -, juris für den Bereich des SGB VII; zu den sog. Reha-Zielen: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 4 KR 399/14 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. April 2018 - L 13 R 64/15 -, juris für den Bereich des SGB VI; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 -, juris für den Bereich des SGB VII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08. November 2018 - L 7 SO 1419/15 -, juris für den Bereich des SGB XII).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,57872
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.10.2014 - B 2 U 100/14 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Sie reicht eine Ausfertigung des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 (L 2 U 100/14) zu den Akten.

    Denn derartige Versicherungsfälle sind in der Regel dem Einflussbereich des Unternehmers entzogen und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Betriebsrisiko (vgl. Brandenburg/ K. Palsherm in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 162 SGB VII, Rn. 36; vgl. zu alldem auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 - L 2 U 100/14 -, S. 7 bzw. Blatt 158 Gerichtsakte).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Der Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudeunterhaltspflichtigen wird in der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung etwa bei Herabfallen von Dachteilen im Einzelfall - mangels Feststellungen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten - auch dann noch angenommen, wenn es sich um einen Orkan handelte, wobei in jenem Fall aber Windstärken um 12 bis 13 Bft im Raum standen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1993 - VI ZR 176/92 -, zitiert nach juris Rn. 7, 12).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    In Anlehnung an die einschlägige höchstrichterliche Zivilrechtsprechung ist höhere Gewalt ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (vgl. Bundesgerichtshof , Urteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 173/06 -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt u.a. deshalb, weil Windstärken bis 12 Bft bisher als Grenze der Windlast gelten, denen nach den für Baustatik geltenden Normen (Normenausschuss im Bauwesen im DIN, Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 1055 Teil 4 - Lastannahmen für Bauten. Verkehrslasten. Windlasten nicht schwingungsanfälliger Bauwerke, 1977; zuletzt Ausgabe August 1986 mit Änderungen und Berichtigung von Juni 1987) Werke und Traglasten widerstehen sollen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09. Februar 2004 - 12 U 11/03 -, zitiert nach juris und OLGR Koblenz 2004, 367, 369).
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt nur dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (BGH, Urteil vom 08. Februar 1972 - VI ZR 155/70 -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13

    Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 146/10

    Eisenbahnunfall; Sturm; höhere Gewalt; Netzbetreiber; Betriebsunternehmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,76585
LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen ( BSG , Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h. , dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen ( vgl. BSG , Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers 'nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften' vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist ( vgl. BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht ( vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist ( BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit ( vgl. BSG , Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m . w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein ( BSG , Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

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   LSG Hessen - L 3 U 56/15   

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